ausgabe #87/88. prosa. ralf b. korte
privileg
[2 mitgehörte rollenspiele : erschöpfung
mit vorgarten
vs. eh scho kloar gehts weiter]
§1 artikel 3 des für dich gültigen GRUNDGESETZes besagt dass alle menschen vor dem gesetz gleich sind aber es gibt ja nicht nur gesetze; ausserdem sind verfassungen ohne ONLINE animation echt schwer zu verstehen weil, da stehen dann sätze die sich irgendwie aufeinander beziehen & dann sollst dir noch hintergrundwissen erwerben um alles halbwegs verstehen zu können — am ende wirst womöglich lernen damit umzugehen oder mitzuwirken, irgendwas von mitwirken stand da doch auch aber dafür fehlt dir gerade jetzt echt die zeit — brauchst deine ruhe am wochenende sollen sich andere kümmern oder beteiligung via APP entwickeln. kannst kaum deine miete zahlen, die kinder wollen auf ski-urlaub & deine frau macht wieder stress, wird alles nicht billiger werden. donnerstag deinetwegen, kannst da mit demonstrieren & paar kumpels von früher treffen oder exfreundinnen falls die nicht schon bei ihren neuen schwiegereltern aufm lande sind, freitags stehst dann im stau aus der stadt raus & willst doch nur deine ruhe, ans meer mit wem nur vielleicht… hast alles so satt, kommst so schon kaum über die runden. privilegien gibts so wieso, egal was die in ihren parlamenten beschliessen, diese so called volksvertreter bedienen sich doch wo & wie sie können kungeln sich gegenseitig was in die tasche, da gehörte aufgeräumt dann wär endlich für alle gleichheit vor oder statt dem gesetz; aber hast keine zeit jetzt für sowas oder keine lust mehr vor allem, das so wie so.
§ 2 was war’s nochmal,
BUNDESVERFASSUNGSGESETZ — ach so bist im
falschen land, hier in der republik österreich geht das recht vom volk aus
& deshalb kommt da im artikel 3 schon die regelung von grenzänderungen,
grenzbereinigungen vor allem; dann werden staatsbürger paar artikel lang
ausdefiniert (njet, ausdefinieren machen die schon fürs ich selbst, am
murlaufweg und im doppeldutzend fitnessbuden) also sag besser ausdifferenziert
und wer dann noch übrig bleibt ist vor dem gesetz gleich, also nicht menschen
wie anderswo sondern nur STAATSBÜRGER nach artikel 7 für die dann
vorrechte der geburt, des geschlechtes, des standes, der klasse und des
bekenntnisses ausgeschlossen sind, so wahr dir der christliche gott dabei
helfe. was STAND oder KLASSE sein könnten wird da nicht weiter präzisiert, in
artikel 8 geht’s schon um deutsch als staatssprache — aber falls du
anerkannte minderheit bist darfst als volksgruppe auch sonstwie gegen wände
sprechen, wirst womöglich gefördert damit sich sowas wie vielfalt erhält, gibt
auch österreichische gebärdensprache als eigenbestand, immer nur lächeln macht
verhältnisse immer vergnügt. zur frage des standes findest nix weiter, wird
wieder klarer vielleicht wenn was mal ständestaat war sich demnächst
rekonstituiert. verfassungen werden eh‘ überbewertet. aber dass zur umfassenden
landesverteidigung in der republik österreich nicht nur die militärische
sondern auch die geistige, die zivile und die wirtschaftliche
landesverteidigung gehören laut artikel 9a macht dir jetzt doch irgendwie angst
aber, was weisst denn du schon, anderes land andere sitten & es wird nie
alles gekocht was heiss gegessen wird, vielleicht hast du schon wieder daneben
gegriffen.
Ralf B. Korte