ausgabe #58. offener brief. gerhard ruiss/ IG autorinnen autoren
zu spät für alles?
Offener Brief an den Generaldirektor des ORF Dr. Alexander Wrabetz und an den Kaufmännischen Direktor des ORF Mag. Richard Grasl
Der ORF, die Kunst, die Kultur und das Geld
Song Contest-Finanzierung
Sehr geehrter Herr Generaldirektor Dr. Alexander Wrabetz!
Sehr geehrter Herr Direktor Mag. Richard Grasl!
Kunst und Kultur sind seit mindestens zwei Jahren im ORF einem strengen Spardiktat unterworfen. Sogar das unersetzbare ORF-Funkhaus in der Wiener Argentinierstraße soll zu Geld gemacht werden, um dem ORF sparen zu helfen. Nun, da entgegen jahrzehntelanger Erfahrungen wieder einmal ein Song Contest gewonnen werden konnte, soll plötzlich ohne jede Verschwendung an einen Spargedanken ein Betrag von 20, 30 Millionen Euro und mehr beim ORF vorhanden sein, um den nächstjährigen Song Contest auszurichten.
Die IG Autorinnen Autoren erinnert den ORF daran, daß er kein Geld hat, um Primärproduktionen auf dem Kunst- und Kultursektor zu ermöglichen, obwohl das sein Kernauftrag ist. Der ORF soll und kann gerne im Unterhaltungsbereich auch aktiv sein, er soll aber nicht seine öffentlich-rechtlichen Auftragsmittel in diesen Bereich investieren, sondern in seinen öffentlich-rechtlichen Aufgabenbereich. Sollten wider Erwarten doch so viele disponierbare Millionen beim ORF da sein, so sind sie dazu da, um den öffentlich-rechtlichen Bestand abzusichern und auszubauen.
Der ORF hat in den letzten Jahren immer neue kreative Wege gefunden, wenn es darum ging, kommerzielle Funk- und Fernseh-Produkte zu produzieren und finanziell ausreichend auszustatten. Wir können als gesichert voraussetzen, daß der ORF genügend Wege und Mittel kennt und Verbindungen hat und herstellen kann, um ein Unterhaltungsspektakel wie den Song Contest mit relativ viel Veranstaltungsaufwand für relativ wenig Sendezeit aus Marktmitteln zu finanzieren.
Auch die öffentlichen Budgets, die ebenfalls unter Kunst- und Kulturmittelauszehrung leiden, sollten durch bereits angedachte Kooperationen möglichst nicht in Mitleidenschaft gezogen und vom ORF angezapft werden. Das Geld in den öffentlichen Töpfen brauchen die Kunst- und Kultureinrichtungen selber, damit nicht dem Finanzdesaster des Burgtheaters in den nächsten Jahren – von den Salzburger Festspielen bis zur Wiener Staatsoper, deren Finanzreserven aufgebraucht sind – noch weitere Finanzdesaster folgen, die nicht erst im Nachhinein festgestellt werden müssen, weil sie sich jetzt schon abzeichnen und vor denen die betroffenen Einrichtungen jetzt schon warnen. Die ebenfalls leer und leerer gewordenen Sozial- und Kulturförderungs-Fonds in den Verwertungsgesellschaften sollten zur Mitfinanzierung der Durchführung des Song Contests durch den ORF selbstverständlich genauso Tabu sein.
Wir wissen, jede Sendesekunde zählt, jede Sendesekunde zu den Hauptabendzeiten zählt doppelt und dreifach. Wir wissen es deshalb, weil der Kunst und Kultur so wenig Sendezeit in den Hauptnachrichten gegeben wird, weil diese die Publikumsmehrheit angeblich dazu anstiften, auf andere Kanäle auszuweichen, von denen sie dann nicht mehr zum ORF zurückfindet, wo gerade wertvolle Sendezeit für Werbekunden verloren geht, die für die Werbepreise des ORF mehr Seher/innen haben wollen als das sich wegschaltende und woanders umsehende Hauptabendpublikum, und die breitere Publikumsschichten ansprechen wollen, als ein Kunst- und Kulturpublikum. Und wir wissen natürlich, daß jede Sendesekunde eines solchen Medienereignisses wie des Song-Contests nicht mit Gold aufzuwiegen ist, dafür sollen aber weder die Kunst und Kultur noch die Künstler/innen und Kulturschaffenden bezahlen.
Auch wenn das alles unmittelbar nichts miteinander in Beziehung stehen und zu tun haben mag, sind doch die Zusammenhänge gegeben und die Zeichensetzungen eindeutig und fatal: Der ORF glaubt, sich das Funkhaus nicht mehr leisten zu können und zu sollen und verkauft es ab, er kann sich aber sofort einen Kostenposten in der selben Höhe leisten, wie ihm der „Notverkauf“ eines ständig Programm machenden Funkhauses bringt, für ein sich überraschend einstellendes, ein einziges Mal stattfindendes Ereignis auf dem Unterhaltungssektor.
Um einen Song-Contest als öffentlich-rechtlicher Sender heute noch als zu seinem Programmauftrag zählende Veranstaltung einigermaßen glaubwürdig durchführen zu können, sollten wenigstens zuvor die öffentlich-rechtlichen Hausaufgaben gemacht sein. Der Ausverkauf der Infrastruktur (des Funkhauses), der Rückzug aus mitveranstalteten Kunst- und Kulturprogrammen und die Drosselung der künstlerisch und kulturell ambitionierteren originären Programm-Eigenproduktion zählen nicht dazu.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Ruiss
IG Autorinnen Autoren
Wien, 16.5.2014